Zeitung: Krankenkassen sollen künftig für Fehler von Hebammen zahlen

Für die Folgeschäden von Hebammenfehlern sollen künftig Kranken- und Pflegekassen aufkommen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das plant Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit einem "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung", berichtet die F.A.Z. (Freitagsausgabe). Bisherige Versuche, den Anstieg der Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflichen Hebammen zu begrenzen, seien misslungen, heißt es demnach in einem Entwurf. "Vor diesem Hintergrund wird ausgeschlossen, dass die Kranken- und Pflegekassen Ansprüche gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen geltend machen", schreiben Gröhes Beamte der Zeitung zufolge.

Dies soll aber nur dann gelten, wenn der Fehler bei der Geburt nicht grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich begangen wurde. Damit kommt das Ministerium Forderungen der Versicherungswirtschaft und der Hebammen entgegen, deren Kosten für die Berufshaftpflicht sich in den vergangen Jahren vervielfacht hatten. Grund dafür waren Gerichtsentscheidungen, nach denen Versorgungsansprüche für Kinder stark erhöht wurden, die bei der Geburt zu Schaden kamen.

Die Kosten für deren Behandlung, Rehabilitation und Pflege müssen bislang die Haftpflichtversicherer zahlen. Viele Versicherer sind aus dem Geschäft ausgestiegen, die wenigen verbliebenen haben die Prämien erhöht.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.10.2014

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