Zeitung: Landesbehörden stärken Datenschutz an Supermarktkassen

Die Datenschutzbehörden mehrerer Bundesländer haben Handelsunternehmen und EC-Netzbetreiber auf eine striktere Einhaltung von Datenschutzrichtlinien verpflichtet.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dem Radioprogramm NDR Info liegt ein entsprechendes gemeinsames Papier aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen vor. Demnach dürfen die Daten von Kunden, die in Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen mit EC-Karte und Unterschrift zahlen, nur noch "einige wenige Tage" gespeichert werden und nicht, wie bisher, bis zu einem Jahr. Eingeschränkt wurde auch die Bildung gemeinsamer Datenpools, in denen neben der Kontonummer auch Kaufbetrag, Zeitpunkt und Ort des Einkaufs hinterlegt sind.

Solche Datensammlungen sind künftig "ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung" zulässig. Zudem müssen die Kunden, die dieses sogenannte Lastschriftverfahren nutzen, über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.07.2011

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