Zeitung: Neuer Streit um US-Handelsabkommen

Beim umstrittenen Freihandelsabkommen mit den USA gibt offenbar es neuen Zündstoff.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - EU-Kommissar Karel de Gucht bereitet nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" eine Klage gegen die Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof vor. Das geht der Zeitung zufolge aus einem Protokoll einer Sitzung mit EU-Abgeordneten hervor und wird aus der Kommission bestätigt. De Gucht will demnach klären lassen, ob wirklich auch nationale Parlamente wie Bundestag oder Bundesrat über das Abkommen abstimmen müssen und ob es dafür Einstimmigkeit unter den Mitgliedsstaaten bedarf.

Beides wäre der Fall, wenn der Handelsvertrag wie von einigen EU-Staaten gewünscht ein gemischtes Abkommen wird. De Gucht fürchtet offenbar, das von Gegnern heftig bekämpfte Abkommen könnte wegen der Einstimmigkeit oder in den nationalen Parlamenten durchfallen. Das EU-Handelsabkommen mit Kolumbien wäre kürzlich fast an den rot-grün regierten Ländern im Bundesrat gescheitert.

Der Kommissar pocht darauf, dass für Handelsfragen nach dem neuen EU-Vertrag in der Regel die Brüsseler Kommission zuständig ist und somit kein gemischtes Abkommen vorliegt. Damit wäre statt der Einstimmigkeit nur eine Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten und auch keine Abstimmung in nationalen Parlamenten nötig. Nur wenn sich nach Aushandlung des Abkommens herausstelle, dass bestimmte Interessen der Staaten berührt sind, würde aus dem US-Vertrag ein gemischtes Abkommen, argumentiert de Gucht.

In dem Protokoll aus seinem Treffen mit EU-Abgeordneten Anfang April heißt es: "De Gucht sagte, dass er nicht damit übereinstimmen könne, dass die Mitgliedsstaaten der EU gemischte Abkommen aufzwingen (..). Er kündigte an, die Kommission habe eine feste Absicht, deshalb in den kommenden Wochen zum Europäischen Gerichtshof zu gehen." Wie groß die Differenzen zwischen Europa und den USA sind, belegt ein internes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Zeitung vorliegt.

Auf 43 Seiten ist dort aufgelistet, wie unterschiedlich beide Seiten mit Lebensmitteln umgehen. So sind Wachstumsbeschleuniger für Tiere, Klonfleisch, genveränderte Pflanzen und Chlorbehandlung von Geflügel in den USA erlaubt, in Europa aber verboten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.04.2014

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