Zeitung: Neues Wahlrecht würde aktuell 25 unausgeglichene Überhangmandate im Bundestag bringen

Das Problem der vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig attestierten Überhangmandate im Bundestag wird nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Montagausgabe) in besonderer Weise durch das Aufkommen der Piraten zum neuerlichen Verfassungsproblem.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Neuregelung brächte nach einer Berechnung des Parteienforschers Stephan Klecha von der Universität Göttingen faktisch die gleiche Zahl von unausgeglichenen Überhangmandaten - 25 - wie derzeit. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sagte der Zeitung zu diesem Befund auf Basis der aktuellen Umfrage von Infratest dimap für die ARD: "Die Koalition missbraucht das Wahlrecht als Machtrecht. Es war falsch, dass die Koalition nicht bereit war, das Problem der verfassungswidrigen Überhangmandate zu lösen."

Einige Wähler erhielten doppeltes Stimmengewicht. Das stehe im Widerspruch zum zentralen Versprechen der Demokratie nach einem gleichen Stimmrecht für alle. "Das Problem wird immer dringlicher, je mehr Parteien im Bundestag vertreten sind", sagte Oppermann.

Jede weitere Partei, die Mandate im Bundestag erhalte, erhöhe nach dem geltenden Wahlrecht der Koalition die Zahl der Überhangmandate um fünf bis sieben Mandate. Das Bundesverfassungsgericht hat für den 5. Juni 2012 die mündliche Verhandlung einer Klage der Opposition gegen das Wahlrecht der Koalition anberaumt. "Ich bin froh, dass wir bald eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der Überhangmandate bekommen", sagte Oppermann.

Nach der aktuellen Umfrage von Infratest dimap, die die Piraten bei 11 Prozent sieht, erhielte, das ergaben die Berechnung des Parteienforschers Klecha, die Union 20 Überhangmandate und die SPD 9. Von den insgesamt 29 Überhangmandaten würden je zwei Überhangmandate der CDU und der SPD durch den Überlaufmechanismus der geltenden Reststimmenverwertung mit Mandaten hinterlegt. Es verblieben 25 unausgeglichene Überhangmandate, die meisten davon - sechs - für die CDU in Baden-Württemberg, sowie je vier für die SPD in Brandenburg und für die CDU in Sachsen-Anhalt.. Das von der Koalition neu gefasste Wahlrecht behandelt die Bundesländer jeweils als getrennte Wahlgebiete.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.05.2012

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