Zeitung: Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter kritisiert Änderung des Rundfunkstaatsvertrags

Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat die geplanten Änderungen bei der Erhebung der Rundfunkgebühren scharf kritisiert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages erhalte die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Befugnisse, die über denen des bundesdeutschen Meldegesetzes liegen, sagte von Bose gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung". So sollen Rundfunkteilnehmer künftig bei Abmeldungen den "Lebenssachverhalt" als Begründung nennen. Darüber hinaus soll die GEZ auch bei Vermietern und Wohnungsgesellschaften Auskunft über Mieter einholen dürfen.

Der neue Vertrag soll 2013 in Kraft treten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.08.2011

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