Zeitung: Schönheitsoperationen an Minderjährigen nicht zu verbieten

Der Plan der Union, Schönheitsoperationen an Minderjährigen gesetzlich zu verbieten, ist einem Medienbericht zufolge aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf einen internen Vermerk des Bundesgesundheitsministeriums meldet, sei eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz oder im Kindschaftsrecht rechtlich nicht möglich. "Eine Regelungskompetenz im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums liegt nicht vor", zitierte die Zeitung weiter aus dem Vermerk. Gesundheitspolitiker der Union wollen Schönheitsoperationen an Minderjährigen, die keine medizinische Grundlage haben, verbieten.

Allerdings gibt es neue Zahlen, nach denen bei unter 18-Jährigen nur rund 1,2 Prozent aller Schönheitsoperationen vorgenommen würden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.05.2012

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