Zeitung: Snowden darf nicht nach Deutschland einreisen

Der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden darf offenbar nicht nach Deutschland einreisen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das ist laut "Bild am Sonntag" das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der Bundesregierung, an dem das Innen- und Justizministerium sowie das Auswärtige Amt beteiligt waren. Der NSA-Untersuchungsaussschuss des Bundestages hatte die Regierung zu der rechtlichen Prüfung aufgefordert. Seit August 2013 befindet sich Snowden in Russland.

Grüne und Linke wollen den Whistleblower unbedingt zur Befragung vor dem Untersuchungsausschuss nach Berlin holen. Doch laut Gutachten sei die USA ein Rechtsstaat, es gebe dort einen gültigen Haftbefehl gegen Snowden und zudem bestehe ein Auslieferungsabkommen mit den Amerikanern. Auch Schutz durch Asyl kommt demnach nicht infrage, weil Snowden nach Ansicht der Bundesregierung juristisch betrachtet kein politisch Verfolgter ist, sondern ein Straftäter.

Wie die Experten aus den Ministerien der Zeitung zufolge weiter schreiben, sei die Bundesregierung laut Grundgesetz-Artikel 44 verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss zu helfen und dabei auch die Einreise wichtiger Zeugen zu ermöglichen. Im Fall Snowden kommt das Gutachten demnach aber zu dem Schluss, dass die rechtlichen Bedenken gegen einen Aufenthalt in Deutschland überwiegen. Patrick Sensburg, Vorsitzender des U-Ausschusses, setzt sich nun für eine Video-Befragung Snowdens ein.

"Dabei werden wir sehen, ob Snowden wirklich etwas Neues zu sagen hat. Sollte das der Fall sein, werden wir überlegen, ob der Ausschuss nach Moskau reist", sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag". Sensburg hat allerdings Zweifel an der Glaubwürdigkeit Snowdens: "Wir wissen nicht, welchen Einfluss die russischen Geheimdienste mittlerweile auf Snowden haben und ob er für die Verbreitung von Desinformationen eingespannt wird."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.04.2014

Zur Startseite