Zeitung: Teil der hessischen Wachpolizei soll keine Kriminalitätsbekämpfung betreiben

Ein Teil der Frankfurter Polizei soll die Anweisung erhalten haben, keine Kriminalitätsbekämpfung zu betreiben.

Frankfurt (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe). Die Zeitung zitiert aus einer Anweisung der Polizeiführung an ihre Mitarbeiter: "Ab sofort ist es den Bediensteten der Wachpolizei untersagt, in ihrer Streifen- bzw. Bereitschaftszeit Kriminalitätsbekämpfung - insbesondere RG-Streife zu betreiben."

Das sei eine "strikte Anordnung". Diese bisher unbekannte Anweisung aus dem Jahr 2008 sei nie zurückgenommen worden, berichtet die FR. Zugleich berichtet die Zeitung, dass die Wachpolizisten angehalten worden seien, Mindestbeträge an Verwarnungsgeldern bei Verkehrsdelikten einzutreiben. Die FR zitiert aus der Anordnung, jeder Mitarbeiter solle "mindestens 30 Euro im Monat an Barverwarnungen durchführen, was sicher nicht zu viel verlangt ist".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.12.2010

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