Zeitung: Verena Becker war nicht direkt am Buback-Anschlag beteiligt

Die Bundesanwaltschaft schließt eine direkte Beteiligung der früheren RAF-Terroristin Verena Becker am Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 aus.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt" unter Berufung auf die ihr vorliegende Anklageschrift der Behörde. In dem 78 Seiten umfassenden Dokument heißt es, das Attentat sei von drei männlichen Mitgliedern des "Kommando Ulrike Meinhof" verübt worden. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Becker an der unmittelbaren Tatausführung beteiligt war.

Allerdings habe die Angeschuldigte, die sich ab diesem Donnerstag in Stuttgart-Stammheim vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wegen dem Anschlag verantworten muss, die Tatherrschaft innegehabt, berichtet die Zeitung aus der Anklageschrift. Im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft glaubt Buback-Sohn Michael, dass Becker die tödlichen Schüsse auf seinen Vater und dessen beide Begleiter abgegeben hat. Am Dienstag hatte Michael Buback gegenüber der Zeitung gesagt: "Es gibt etwa 20 Augenzeugen, die eine Frau auf dem Motorrad gesehen haben. Einige von ihnen haben sogar direkt das Attentat beobachtet und sind sich sehr sicher, dass eine junge Frau geschossen hat." Dieser Darstellung widerspricht die Anklage entschieden. Lediglich ein einziger Augenzeuge des Mordanschlags habe behauptet, die Person auf dem Soziussitz der Suzuki-Maschine sei ein Mädchen gewesen.

Dieser Zeuge hatte demzufolge angegeben, das Tatgeschehen aus etwa 70 bis 80 Meter Entfernung beobachtet zu haben. Dabei will er erkannt haben, dass die weibliche Person keinen Integralhelm trug. Laut Anklageschrift sind solche differenzierten Wahrnehmungen bei der genannten Distanz nicht möglich.

In der Anklageschrift werde betont, das Strafgesetz sehe bei dem Becker zur Last gelegten dreifachen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Da die die Beschuldigte jedoch am 28. Dezember 1977 schon einmal vom OLG Stuttgart zu lebenslang verurteilt worden sei, müsse im Prozess geklärt werden, ob ihr ein Härteausgleich gewährt werden könne, heißt es in dem Bericht.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.09.2010

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