Zeitung: Verfassungsschutz-Chef Fromm beklagt Aktenvernichtung bei Neonazi-Ermittlungen

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, hat in der jüngsten Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums beklagt, dass seine Behörde mögliche Versäumnisse im Bereich Rechtsterrorismus nicht vollständig aufarbeiten könne.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf Teilnehmer. Der Grund dafür sei, dass personenbezogene Akten laut Verfassungsschutzgesetz nach fünf Jahren vernichtet und nur in besonderen Fällen zehn Jahre lang aufbewahrt werden dürften. Allein bei Islamismus-Verdächtigen betrage die Frist 15 Jahre.

"Es wäre schön, wenn wir noch alle Akten hätten", wird Fromm zitiert. "Aber manches ist weg." Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz muss nach Informationen der Zeitung gemäß Landesverfassungsschutzgesetz "spätestens nach fünf Jahren" prüfen, "ob Daten zu löschen sind".

Ob das Amt noch alle Akten über das aus Thüringen stammende Terror-Trio Beate Z., Uwe B. und Uwe M. besitzt, konnte eine Sprecherin nicht sagen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.11.2011

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