Zeitung: Von der Leyen will erst Ende Januar neue Zahlen über Grundbedarf von Hartz-IV-Empfängern vorlegen

Die Verhandlungen über die Hartz-IV-Reform könnten sich deutlich länger hinziehen als zunächst erwartet.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat in einem Schreiben an die Verhandlungsführer von Union, FDP, Grüne und SPD mitgeteilt, dass ihr Ressort Ergebnisse der von der Opposition beantragten Nachberechnung der Hartz-IV-Sätze erst "Ende Januar" vorlegen könne, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Für andere Sonderauswertungen veranschlage das Ministerium sogar insgesamt neunzig Arbeitstage. Die für den 11. Februar geplante Verabschiedung der Reform durch den Bundesrat würde dadurch in Gefahr geraten.

Die Länderkammer, in der Union und FDP ohne Mehrheit sind, hatte Mitte Dezember die Hartz-IV-Reform blockiert. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses aus Bundestag und Bundesrat soll nun schnell einen Kompromiss finden, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz-IV-Urteil eine Neuberechnung der Sätze bis zum 1. Januar 2011 verlangt hatte. Nach dem ersten Treffen der Runde vor Weihnachten vereinbarten Opposition und Regierung deshalb eine "Friedenspflicht".

Damit scheint es aber nun vorbei zu sein. Das zeigt ein Briefwechsel zwischen von der Leyen und der SPD-Verhandlungschefin, Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Dabei geht es um die von Union und FDP geplante Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um fünf Euro pro Monat.

Diese orientiert sich an Erhebungen des Statistischen Bundesamtes, das die Ausgaben von bestimmten Geringverdiener-Haushalten ermittelt und so die Kernzahlen für den Grundbedarf von Hartz-IV-Empfängern liefert. SPD, Grüne und deren Ländervertreter sind jedoch mit der Berechnungsmethode nicht einverstanden. Sie haben deshalb einen umfangreichen Fragen- und Prüfkatalog vorgelegt.

In ihrem Brief beruft sich von der Leyen nun auf das Statistische Bundesamt. Dieses habe erklärt, für die Berechnungen "mindestens 60 Arbeitstage" zu benötigen. Ihr eigenes Ministerium brauche "zusätzlich weitere 30 Arbeitstage", um die Ergebnisse zu prüfen. Die geforderten Sonderauswertungen seien daher bis zur nächsten Bundesratssitzung im Februar nicht verfügbar. Um schneller voranzukommen, wies die Arbeitsministerin nun das Statistische Bundesamt an, einzelne Sonderauswertungen vorzuziehen. Dabei geht es um die Frage, welche Referenzgruppe innerhalb der Geringverdiener-Haushalte für die Ermittlung der Hartz-IV-Sätze maßgeblich ist und wie sie sich im Detail zusammensetzen darf. Wenigstens für diese Sonderauswertungen sollen bereits Ende Januar Ergebnisse vorliegen. Die Opposition ist darüber verärgert. Schwesig weist darauf hin, dass die SPD-geführten Länder bereits Ende September entsprechende Berechnungen gefordert haben. "Insoweit stößt Ihre Aussage, dass wesentliche Teile des Katalogs zeitnahe nicht beantwortet werden können, auf Unverständnis", heißt es in ihrer Antwort. Am 7. Januar wird die Arbeitsgruppe erneut verhandeln. Bis dahin seien zumindest die für Ende Januar anvisierten Auswertungen "unverzichtbar", fordert Schwesig.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.12.2010

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