Zwei Angeklagte kündigen Aussagen im NSU-Prozess an

Am vierten Tag des NSU-Prozesses haben zwei Angeklagte angekündigt, vor Gericht auszusagen.

München (dts Nachrichtenagentur) - Carsten S. und Holger G. wollen demnach im Laufe der Verhandlung am Oberlandesgericht München Aussagen zu Protokoll geben. Der Angeklagte Holger W. wird laut seiner Anwältin nicht selbst aussagen, seine Verteidiger würden eine Erklärung abgeben, hieß es. Die Hauptangeklagte Beate Z. will ihren Anwälten zufolge weiterhin keine Aussage machen.

Der vierte Verhandlungstag verlief insgesamt weniger hitzig. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl entschied am Donnerstag, dass der Bombenanschlag, welcher 2004 in der Keupstraße in Köln verübt wurde, nicht vom NSU-Prozess abgekoppelt wird. Der Senat beabsichtige derzeit nicht, "eine Abtrennung des Komplexes Keupstraße vorzunehmen", so Götzl.

Die Abkopplung dieses Ereignisses von dem Prozess war von der Bundesanwaltschaft sowie von den Nebenklägern und der Verteidigung befürwortet worden, da noch mit zahlreichen Nebenklägern in dieser Sache gerechnet wird. Der Prozess wird am 4. Juni fortgeführt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.05.2013

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